Prüfung elektrischer Maschinen
Jeder Arbeitgeber hat die Pflicht,
alle ortsfesten Elektrogeräte, Anlagen und Betriebsmittel prüfen zu lassen.
Ortsfeste elektrische Maschinen / Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht durch Muskelkraft bewegt werden können.
- CNC-Maschinen
- Drehbänke und Fräsmaschinen
- Hauptverteilungen
- Maschinen und Anlagen
- Maschinenschaltschränke
- Pressen
- Produktionsstraßen
- Schweißgeräte und Schweißautomaten
- Standbohrmaschinen
- Stanzen
- Steckdosen 230 V / 400 V (Messung der Schleifenimpedanz)
- Unterverteilungen
Gerne prüfen wir alle Ihre ortsfesten Betriebsmittel und Maschinen in Büro- und Verwaltungsgebäuden, Flughäfen, Werkstätten, Laboren, Produktionshallen, Kantinen, Küchen, usw. in Ihrem Unternehmen – nach DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3), TRBS, DIN VDE 0105-100/A1 und DIN VDE 0113.